Allgemeine Geschäftsbedingungen der CLAUSS Designagentur

A) für Kunden mit Design-Abonnement
B) für Kunden ohne Design-Abonnement

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden mit Design-Abonnement (im Folgenden Designanbieter)

1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.
1.2. Der Vertragsgegenstand umfasst die Erstellung von Designs durch den Designanbieter nach Vorgaben des Auftraggebers.

2. Vertragspartner
2.1. Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells für das Design und der Auftraggeber der Abonnent.
2.2. Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Abonnements, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
2.3. Der Vertrag ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2.4. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.5. Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1. Die Vertragsdauer wird durch Wahl eines entsprechenden Abonnements festgelegt (monatlich, quartalsweise, jährlich) und beginnt mit dem dem Eingang der Abonnementgebühr auf dem Konto von der Designanbieter GbR.
3.2. Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und beträgt entweder einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr.
3.3. Das Abonnement verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Eine Kündigung ist bis 5 Werktage vor Ende der Vertragslaufzeit möglich.
3.4. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren geltend zu machen.
3.5. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber die fällige Abonnementgebühr nicht zahlt. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs
4.1. Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Designs während des Abos sowie danach oder während Pausen.
4.2. Die Designs können für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
4.4. Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.
4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewähren.
4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche unautorisierte Nutzung der Designs durch Dritte zu melden.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Nach Abschluss eines Abonnements stellt der Designanbieter eine ordentliche Rechnung in Höhe einer Periode des gewählten Abonnements (monatlich, quartalsweise oder jährlich).
5.2. Der Auftraggeber erhält 5 Werktage vor Ablauf einer Abo-Periode eine neue ordentliche Rechnung für die Folgeperiode.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemäß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu ändern.
5.4. Der Designanbieter wird den Auftraggeber über Änderungen der Abonnementgebühren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geänderten Abonnementgebühren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Abonnementgebühren kündigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kündigt, gilt er als Einverständnis mit den geänderten Abonnementgebühren.
5.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.6. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abonnementgebühren in Verzug gerät.
5.7. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden.
5.8. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der ausstehenden Abonnementgebühren.
5.9. Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungültige Kreditkarte angibt.
5.10. Der Designanbieter ist berechtigt, die Abonnementgebühren im Voraus zu erheben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.
5.11. Bei einer Kündigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die Abonnementgebühren für den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

6. Verwendung von DaaS und AGB-Akzeptanz
6.1. Durch den Abschluss eines Abonnements erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass die Zahlung nach ordentlicher Rechnungstellung durch den Designanbieter oder einen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren.
6.2. Die vom Auftragnehmer nach Abschluss eines Abonnements gestellte Rechnung ist sofort zu bezahlen.
6.3. Der Designanbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich für Zahlungsverzögerungen, -stornierungen oder -rückerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

7. Widerrufsrecht
7.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.
7.2. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kündigt.

8. Kündigungsrecht
8.1. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
8.2. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät.
8.3. Die Kündigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberührt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.
8.4. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.
8.5. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, bei einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.
8.6. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
8.7. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberührt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden geltend zu machen.
8.8. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1. Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche Design, die vom Designanbieter im Rahmen eines Abonnements erstellt werden, urheberrechtlich geschützt sind.
9.2. Nutzungsrechte der im Rahmen eines Abonnements erstellten Designs werden vollständig auf den Auftraggeber übertragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Designs ohne Einschränkung zu nutzen.

10. Gewährleistung und Mängelansprüche
10.1. Der Designanbieter gewährleistet, dass die Designs zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
10.3. Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.
10.4. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
10.5. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Designs durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

11. Haftung
11.1. Der Designanbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache Fahrlässigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung.
11.4. Die Haftung des Designanbieters für Schäden, die aufgrund von Datenverlusten oder Störungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der entstanden wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.
11.5. Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Designanbieters.
11.6. Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.
11.7. Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.
11.8. Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Designs durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.
11.9. Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.
11.10. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der Designs jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

12. Datenschutz
12.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
12.2. Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
12.3. Der Designanbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.
12.4. Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantieen dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.
12.5. Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
12.6. Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehören insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.
12.7. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.
12.8. Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Löschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr für die vertraglich vereinbarten

13. Vertraulichkeit
13.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
13.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.3. Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.
13.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.
13.5. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder die der Empfänger bereits kannte.
13.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.
13.7. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.
13.8. Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

14. Salvatorische Klausel
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Änderungen und Ergänzungen
15.1. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.
15.2. Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Änderungen oder Ergänzungen weiter nutzt.
15.3. Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen der Designs entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
15.4. Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.
16.2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass für den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage für die Durchführung des Vertrages.



B) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden ohne Design-Abonnement

1. Geltung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die nicht im Rahmen eines Design-Abonnements erfolgen.
Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder Annahme des Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen.
Dies gilt im Besonderen auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten oder entgegenstehende verwendet. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn der Designanbieter hierzu schriftlich zugestimmt hat. Der Designanbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

1. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Alle Angebote von des Designanbieters sind freibleibend und unverbindlich.
An den Designanbieter gerichtete Aufträge sind nur verbindlich, wenn diese durch den Designanbieter schriftlich bestätigt werden. Eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektbeginn ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Designanbieter verbindlich. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss der Designanbieter nicht akzeptieren. Der Designanbieter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder dem Vertrag mit dessen Anlagen.
Der Designanbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Gegenständen aller Art oder deren Handhabung. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Im Vordergrund steht hier der Gesamteindruck des Gewerks. Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Designanbieter überprüft nicht die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.
Grundsätzlich ist die Erbringung der vereinbarten Leistung Grundlage aller Aufträge und nicht ein bestimmter Erfolg.
Der Designanbieter ist berechtigt, sich für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlicher Subunternehmer zu bedienen. In diesem Falle werden diese Subunternehmer nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
Wird die Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber verzögert oder behindert, insbesondere durch die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, kann der Designanbieter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder vom Auftrag zurücktreten. In diesem Falle ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu leisten.

2. Fertigstellungs- und Liefertermine, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Teilleistungen
Genannte Fertigstellungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht vom Designanbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Sollten ausnahmsweise verbindliche Fertigstellungs- und Liefertermine schriftlich vereinbart worden sein, so sind diese nur verbindlich, solange der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht, insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von erforderlichen Informationen, nachkommt. Verzögert er dies, so verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten.
Der Designanbieter ist grundsätzlich zu Teilleistungen berechtigt.
Der Auftraggeber unterstützt den Designanbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Insbesondere gehört hierzu, dass der Auftraggeber die zur Auftragsabwicklung erforderlichen technischen Informationen wie Zeichnungen, Bilder, Skizzen o.ä. rechtzeitig per Post, E-Mail oder Telefax zur Verfügung stellt.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.
Der Designanbieter übernimmt grundsätzlich keine Besichtigungstermine, Aufmaß-Arbeiten o.ä. vor Ort. Alle Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, stellt der Auftraggeber kostenfrei per Post, E-Mail oder Telefax zur Verfügung.

3. Leistungserfüllung und Abnahme
Die geschuldete Leistung gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht.
Die Übergabe erfolgt in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form erhält der Auftraggeber diese im PDF-, JPG-, PNG- oder TIF-Format. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in Druckform werden diese per Post an den Auftraggeber verschickt.
Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit.
Der Designanbieter ist nicht verpflichtet, Daten oder sonstige Projektunterlagen über den Auftragszeitraum hinaus aufzubewahren.

4. Urheber- und Nutzungsrecht
Jeder Auftrag, der dem Designanbieter erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
Alle digital oder in Druckform erstellten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind.
Alle Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung vom Designanbieter weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
Der Designanbieter überträgt dem Auftraggeber das für den Verwendungszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht. Als Verwendungszweck gilt hierbei nur das vom Auftraggeber erkennbar gemachte Vorhaben.
Mehrfachnutzungen, z.B. für ein anderes Projekt, bedürfen der Einwilligung durch den Designanbieter und sind honorarpflichtig.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung des Designanbieters nicht zulässig.
Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst über, wenn die Vergütung in voller Höhe bezahlt wurde.
Ausführungsvorschläge des Auftraggebers oder dessen Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

5. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Übergabe an den Auftraggeber in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde, erfolgt ist. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständig erfolgter Zahlung der Vergütung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgendes Abrechnungsmodell: 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% der Auftragssumme bei Abnahme des Konzeptes/Entwurfs/Pflichtenheftes, 40% der Auftagssumme nach Fertigstellung des Auftrags.
Werden Teilleistungen erbracht, so sind jeweils Teilvergütungen in der Höhe der erbrachten Teilleistungen fällig.
Der Designanbieter ist jederzeit berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilzahlungen oder entsprechende Sicherheiten vom Auftraggeber zu verlangen, sowie Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in der Weise nachkommen, dass der Auftrag abgewickelt werden kann, so ist die Gesamtauftragssumme abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen fällig, auch wenn die vereinbarte Leistung vom Designanbieter nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Seiner Mitwirkungspflicht ist der Auftraggeber insbesondere dann nicht nachgekommen, wenn er die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen nicht oder nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stellt. Der Designanbieter ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Beibringung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Designanbieter berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen i.H. von 5% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Weiterhin ist der Designanbieter berechtigt, die fälligen Zahlungen für den Auftraggeber kostenpflichtig rechtlich einzufordern.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Designanbieter ebenfalls berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder jede weitere Leistung einzustellen. Für Folgeschäden übernimmt der Designanbieter keine Haftung.

6. Eigentumsvorbehalt
Die erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Designanbieter räumt dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen lediglich Nutzungsrechte ein. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Der Designanbieter ist nicht verpflichtet, 3D-Modelldaten an den Auftraggeber herauszugeben. Hat der Designanbieter die erstellten Arbeiten in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben, so dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Designanbieter verändert werden.
Der Versand der Unterlagen, sei es in Druckform oder in digitaler Form, erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber darf bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung die übergebenen Arbeiten nicht weiter verwenden.
Der Designanbieter ist jederzeit berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zur Eigenwerbung zu nutzen.

7. Haftung, Gewährleistung und Vorlagen
Für Subunternehmer haftet der Designanbieter nicht. Nachfolgende Regelungen gelten ebenfalls zugunsten der Subunternehmer des Designanbieters.
Der Designanbieter verpflichtet sich bei der Ausführung zu größtmöglicher Sorgfalt. Für im Original überlassene Unterlagen oder Vorlagen haftet der Designanbieter jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer verursacht wurden, übernimmt der Designanbieter keine Haftung. Dies gilt sowohl dem Auftraggeber gegenüber als auch gegenüber Dritten. Ein Schadensersatz, der über die vereinbarte Vergütung hinaus geht, ist ausgeschlossen.
Werden vom Designanbieter Fremdleistungen zur Durchführung des Auftrages in Auftrag gegeben, so sind diejenigen Auftragnehmer keine Subunternehmer des Designanbieters. Der Designanbieter haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.
Für die vom Auftraggeber überlassenen oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalte haftet der Designanbieter nicht, insbesondere ist der Designanbieter nicht verpflichtet, Rechtsansprüche Dritter zu prüfen, vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die Dritte nicht in ihren Rechten verletzen.
Der Auftraggeber ist bei Empfang der Arbeitsergebnisse verpflichtet, diese umgehend vor jeglicher weiterer Nutzung, auf Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt er dies und nutzt die Unterlagen weiter, so stellt er der Designanbieter von jeglicher Haftung frei, auch bei Haftungsansprüchen Dritter.
Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers oder die für den Auftraggeber erfolglose Weiternutzung.
Beanstandungen technischer Art sind dem Designanbieter innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Danach gilt die Leistung als mängelfrei erbracht.
Der Designanbieter ist berechtigt, geschuldete Gewährleistungen durch Nachbesserung zu erbringen. Mehrmalige Nachbesserung ist zulässig.

8. Gestaltungsfreiheit
Grundsätzlich besteht im Rahmen der gesamten Auftragsabwicklung Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Daher sind Reklamationen bezüglich der Gestaltung ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden nur gegen Mehrkosten durchgeführt.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Designanbieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, vereinbart wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen